PAYE-Steuerreform in Irland führt zu erheblichen Änderungen bei der Lohnabrechnung
Ab dem 1. Januar 2019 haben die Revenue Commissioner, oft einfach als „Revenue“bezeichnet, die wichtigsten Reformen des irischen Pay As You Earn (PAYE (Zahlen nach Verdienst))-System seit seiner Einführung im Jahr 1960 verabschiedet. Obwohl die Änderungen die Absicht verfolgten, Abzug und Zahlung der Beträge der Einkommenssteuer, der zugehörigen Sozialversicherung, der allgemeinen Sozialabgaben und der örtlichen Grundsteuer zu vereinfachen, sind damit gleichzeitig erhebliche Prozessänderungen für Arbeitgeber mit Niederlassungen in Irland oder für diejenigen, deren Mitarbeiter längere Reisen in das Land unternehmen, verbunden.
PAYE-Prozessänderungen
In den Vorjahren mussten die Arbeitgeber das Einkommen ihrer Arbeitnehmer einmal im Jahr melden. Die aktuellen Reformen verlangen nun, dass dies monatlich geschieht. Während nicht erwartet wird, dass dadurch die Arbeitsbelastung der entsprechenden Abteilungen zunehmen wird, wird es eine gewisse Anpassungszeit erfordern, bis die neue Regelung in der Praxis voll umgesetzt wird. Im Rahmen der neuen Reform wird die zuvor erforderliche jährliche Dokumentation durch eine einmalige Registrierung ersetzt, damit die Arbeitgeber den neuen monatlichen Prozess fortsetzen können.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Die Mitarbeiterformulare P45 & P60 werden nun abgeschafft, da Revenue diese Informationen nun in Echtzeit erhalten wird.
- Das monatliche P30- (Steuerzahlung) und das jährliche P35-Formular (Meldung aller Lohn- und Steuerdaten) des Arbeitgebers sind nicht mehr erforderlich.
- Die Mitarbeiter müssen ihre neuen Arbeitgeberdaten nicht mehr registrieren, da diese Informationen in der Anmeldung des Arbeitgebers enthalten sind. (Hinweis: Es wird weiterhin erwartet, dass sich Mitarbeiter, die zum ersten Mal in Irland sind, bei Revenue registrieren.)
Shadow-Payroll (für Mitarbeiter im Ausland)
Die Reform wird sich auch auf Shadow-Payroll-Berechnungen für Arbeitgeber mit Arbeitnehmern auswirken, die während ihres Einsatzes in Irland auf der Lohnliste in ihrem Heimatland bleiben. Zukünftig müssen Unternehmen das Einkommen monatlich schätzen und in einem engen Zeitfenster nach jedem Quartal eine rasche Abrechnung durchführen, um zu bestimmen, ob sie zu viel oder zu wenig gemeldet haben, und um innerhalb dieses engen Zeitrahmens eine Korrekturmeldung bei Revenue einzureichen. Eine Bereinigungsmeldung am Jahresende wird keine Option mehr sein.
Für Kunden, die die Vergütungsdienste von SIRVA nutzen, werden Telefonkonferenzen geplant, um den Zeitraum zu besprechen, in dem wir monatlich die Daten erhalten und mit denen wir die Lohnabrechnung erstellen. Wir werden auch besrpechen, wie schnell diese Daten zur Verfügung stehen können. Einige unserer Kunden haben berichtet, dass sie Revenue ihre Bedenken hinsichtlich der neuen, engen vierteljährlichen Bearbeitungszeit mitgeteilt haben und warten derzeit auf eine Antwort von der Behörde. Eine mögliche Lösung, die wir vorschlagen, besteht darin, Schätzungen für ein bestimmtes Quartal vorzulegen und dann diesen Zeitrahmen im folgenden Quartal abzustimmen, um etwaige Anpassungen vorzunehmen.
Verlängerte Geschäftsreisende
Unternehmen mit Mitarbeitern, die sich auf längeren Geschäftsreisen in Irland aufhalten, müssen ebenfalls die PAYE-Steuerreform berücksichtigen, wenn diese Mitarbeiter eine bestimmte Steuerpflichtsschwelle überschreiten. Unternehmen, die derzeit kein Shadow-Payroll-System einsetzen, wird empfohlen, dieses sofort einzuführen.
Compliance-Probleme
Es ist wichtig anzumerken, dass die Einhaltung dieser neuen Methodik angesichts der jüngsten Steueränderungen Irlands von entscheidender Bedeutung sein werden. SIRVA ermutigt die Stakeholder des Unternehmens, die Website von Revenue zu besuchen, um mehr zu erfahren und monatliche Berichte bei der Behörde einzureichen. So kann sichergestellt werden, dass Sie compliant und vorbereitet sind, sollte das Unternehmen jemals einer Prüfung unterzogen werden. Bei Fragen zu diesem Thema oder zu anderen globalen Vergütungsfragen wenden Sie sich bitte an Sean Raney, Senior Vice President, oder Wendy Badlan, Senior Manager, Global Compensation and Payroll Services, unter Sean.Raney@SIRVA.com bzw. Wendy.Badlan@SIRVA.com.
SIRVA liefert Informationen und Anleitungen auf Basis seiner Branchenerfahrung.. SIRVA bietet jedoch weder Steuer- oder Rechtsberatung noch Steuer- oder Rechtsgutachten an, auf die Sie sich verlassen könnten. Sie müssen sich an Ihren eigenen Rechts- oder Steuerberater wenden, um steuerliche oder rechtliche Ratschläge und Meinungen für Ihre spezifische Situation einzuholen.