Blog
Reisen nach und aus China: Was Unternehmen wissen müssen
Seit China wieder für Reisen geöffnet wurde, haben Mobilitätsmanager möglicherweise Fragen dazu, wie sich dies auf ihre mobilen Mitarbeiter auswirkt und welche Prozesse sie befolgen müssen. Dieser Artikel behandelt die Voraussetzungen für Reisen nach und aus China.
Für Mitarbeiter, die nach China einreisen
Ab dem 8. Januar 2023 hat China offiziell alle Quarantänemaßnahmen für Ankünfte aus Übersee aufgehoben.
Reisende müssen innerhalb von 48 Stunden vor dem Flug einen PCR-Test machen, und sie dürfen nur nach China reisen, wenn das Testergebnis negativ ist. Das Testergebnis sollte auch den örtlichen Behörden zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden und muss den Namen des Reisenden enthalten, der mit dem Namen auf dem für den Flug verwendeten Reisedokument identisch sein muss. Es wird empfohlen, das Geburtsdatum und die Reisedokumentnummer des Reisenden auf dem Nachweis anzugeben. Der Nachweis muss Folgendes enthalten:
- Zeitpunkt des Tests oder Ausstellungszeitpunkt (mindestens einer davon sollte innerhalb von 48 Stunden vor Abflug liegen)
- Testmethode (dies sollte ein Nukleinsäuretest sein, Antigentests werden nicht akzeptiert)
- Testergebnis (das negativ sein sollte; „unsicher“ wird nicht akzeptiert)
- Name und Kontaktdaten der Prüfstelle
Der Nachweis muss in der Amtssprache des Abflugortes Ihres Fluges nach China oder in Englisch vorliegen. Bitte fordern Sie einen Ausdruck des Ergebnisses an.
Darüber hinaus müssen Reisende ihre Ergebnisse beim chinesischen Zoll melden, indem sie das Gesundheitserklärungsformular beim chinesischen Zoll über das WeChat-Miniprogramm (scannen Sie den QR-Code unten) oder unter https://htdecl.chinaport.gov.cn oder über die China Customs App einreichen.
Nach bestandener Gesundheitserklärung und Zollkontrolle ist keine zentrale oder häusliche Quarantäne erforderlich. Der grenzüberschreitende Reiseverkehr zwischen Hongkong, Macau und dem chinesischen Festland wurde ab dem 6. Februar vollständig wieder aufgenommen. Mitarbeiter aus Hongkong und Macau, die auf das chinesische Festland reisen möchten, müssen kein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, wenn sie sich in den letzten sieben Tagen vor ihrer Reise auf das chinesische Festland nicht außerhalb von Hongkong und Macau aufgehalten haben.
Ab dem 1. März dürfen Mitarbeiter, die aus Singapur, Malaysia, Neuseeland, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Thailand, Indonesien, Kambodscha, Ungarn, Südafrika und Sri Lanka nach China einreisen, anstelle der PCR-Testergebnisse die Ergebnisse des Antigen-Schnelltests (RAT, einschließlich RAT-Heimtestkits) vorlegen. Der chinesische Zoll kann stichprobenartige Kontrollen durchführen, füllen Sie also unbedingt das oben erwähnte Gesundheitserklärungsformular aus. Das Tragen von Masken an Bord des Flugzeugs ist ebenfalls nicht obligatorisch, aber Reisenden wird dringend empfohlen, ihre Masken aufzusetzen.
Für Mitarbeiter, die aus China ausreisen
China hat das Verfahren zur Beantragung von Reisepässen und Auslandsvisa für Urlaubsreisen wieder aufgenommen. Das Land hat auch mit der Bearbeitung von Vermerken für Einwohner des chinesischen Festlandes begonnen, die privat oder geschäftlich nach Hongkong reisen möchten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren SIRVA BGRS-Vertreter oder senden Sie uns eine E-Mail an concierge@sirva.com.